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Bereiten Sie Ihren Arbeitsvertrag vor
Sie haben eine Einstellungszusage von einer unserer Abteilungen erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt ist es an der Zeit, Ihren Arbeitsvertrag vorzubereiten.
In Deutschland an einer öffentlich finanzierten Universität wie der JGU zu arbeiten, bietet Ihnen mehrere Vorteile. Gleichzeitig müssen Sie sich aber auch mit einigen administrativen Anforderungen auseinandersetzen. Um die nötige Unterstützung zu erhalten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
- Erkundigen Sie sich unbedingt so bald wie möglich bei Ihrer aufnehmenden Dienststelle/ Ihrem aufnehmenden Institut nach den notwendigen Schritten zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.
- Wenden Sie sich so bald wie möglich vor Ihrer Abreise an die zuständige sachbearbeitende Person in der Personalabteilung, um die erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Einige Dokumente müssen von Ihnen vor Ihrer Ankunft ausgefüllt und eingereicht werden. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen sachbearbeitenden Person bei der Personalabteilung finden Sie in dem Schreiben/ der E-Mail, die Sie von dort erhalten.
- Darüber hinaus ist das Welcome Center der JGU die Anlaufstelle für neue internationale Beschäftigte. Sie können sich dort über das Online-Anmeldeformular anmelden.
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte, die vor der Einreise nach Deutschland unternommen werden müssen:
Die folgenden Dokumente müssen zusammen mit dem Antrag auf Einstellung eingereicht werden
- amtlich beglaubigte Kopien aller verliehenen Hochschulabschlüsse (z. B. Bachelor, Master, PhD) in der Originalsprache,
- eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Je nach Ihrer persönlichen Situation (z. B. wenn Sie Kinder haben) können weitere Bescheinigungen erforderlich sein:
- einen Lebenslauf
- Personenstandsurkunden (jeweils Original und 2 Kopien):
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- wenn Sie Kinder haben: Geburtsurkunden der Kinder
- Ihr letztes Schulzeugnis, z. B. Abiturzeugnis bzw. vergleichbare Zeugnisse (Original und eine Kopie), andere Zeugnisse und Dokumente, z. B. Berufsabschlusszeugnis und/oder Hochschulabschluss, Promotion oder Habilitationsurkunde (Original und je eine Kopie).
Bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet werden kann, sind eine Reihe von zusätzlichen Papieren erforderlich. Im Allgemeinen können diese Papiere erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland beschafft werden:
- Aufenthaltsgenehmigung,
- Steuerkarte,
- Sozialversicherungsausweis,
- Nachweis einer Krankenversicherung.
Bitte erkundigen Sie sich beim Dezernat Personal nach den Einzelheiten. Man wird Ihnen gerne behilflich sein.
Dezernat Personal
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Forum universitatis 3
55128 Mainz
E-Mail | Website
Anmeldung beim Welcome Center
Wir freuen uns, Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz begrüßen zu dürfen!
Das Welcome Center der JGU ist die Anlaufstelle für internationale Forschende und ihre Familien. Das Welcome Center berät Sie in allen nicht-akademischen und praktischen Fragen. Als Service unterstützt es Sie gerne als Informationszentrum bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung Ihres Forschungsaufenthaltes.
Wenn Ihr Aufenthalt an der JGU bereits feststeht, melden Sie sich bitte über das Anmeldeformular an, um einen optimalen Service zu erhalten. Wenn Ihr Forschungsaufenthalt an der Johannes Gutenberg-Universität noch nicht feststeht und Sie Fragen zur Durchführung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Welcome Center und machen Sie Angaben zu Ihrer Person (Fachbereich, akademischer Rang, Herkunftsland, Heimatuniversität, mögliche zukünftige Projekte und eine Beschreibung Ihrer aktuellen wissenschaftlichen Aktivitäten). Nach Ihrer Ankunft lädt das Welcome Center Sie ein, einen Termin für ein Orientierungsgespräch zu vereinbaren. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und es werden Ihre Fragen zu den ersten Schritten an der JGU und in Mainz besprochen.
Das Anmeldeformular für internationale Stipendiaten finden Sie hier (nur auf Englisch).
Ihre Ansprechperson im Welcome Center finden Sie hier.
Das Welcome Center ist Teil des EURAXESS-Netzwerks, einer Initiative der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Mobilität von Forschern. Weitere hilfreiche Informationen für Forscher finden Sie auf der Website von EURAXESS Deutschland.
Visaangelegenheiten und Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie möglicherweise ein Visum beantragen, entweder um nach Deutschland einzureisen oder um direkt nach der Ankunft arbeiten zu dürfen. Wir empfehlen Ihnen, einen Blick auf die Übersicht der Visabestimmungen/Befreiungen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu werfen, um Informationen über Ihre individuellen Visabestimmungen zu erhalten.
Bitte bedenken Sie, dass die Beantragung Ihres Visums einige Zeit in Anspruch nehmen kann (möglicherweise 8 bis 12 Wochen oder sogar etwas länger). Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, um Verzögerungen bei Ihrer Ankunft in Mainz zu vermeiden.
Wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrer Nähe, um ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu erhalten. Sie benötigen ein Einladungsschreiben von Ihrem Gastinstitut in Mainz. Falls Sie dieses Schreiben noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Gastgeber oder Ihre Gastgeberin im Institut.
Wenn Sie in Mainz angekommen sind, müssen Sie vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Unser Welcome Center arbeitet direkt mit der Ausländerbehörde in Mainz zusammen und unterstützt Sie gerne bei der Terminvereinbarung (siehe Erste Schritte in Mainz).
Es gibt verschiedene Arten von Visa, die sich nach dem Grund Ihres Aufenthalts richten. Eine Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel finden Sie hier (nur auf Englisch). Falls Sie ein Forschungsvisum beantragen möchten, benötigen Sie eine Aufnahmevereinbarung der JGU. Ihr Gastreferat und das Welcome Center unterstützen Sie bei der Erstellung dieses Dokuments.
Bitte beachten Sie: Ab dem ersten Tag in Deutschland müssen Sie auch den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbringen. Daher kann es sinnvoll sein, für die ersten Wochen in Deutschland eine private Kranken- oder Reiseversicherung abzuschließen.
Ehepartner und Ehepartnerinnen:
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin mit Ihnen nach Deutschland reisen möchte, erhält er oder sie in der Regel das gleiche Aufenthaltsrecht wie Sie (falls Sie verheiratet sind). Dieses Recht erlischt, wenn Ihr eigenes Aufenthaltsrecht ausläuft. Eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ehegatten, eine Ehegattin wird in der Regel erteilt, wenn der Lebensunterhalt beider Eheleute offensichtlich ohne Sozialhilfebedarf gesichert ist und Sie beide über ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz verfügen. Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Heiratsurkunde und eine beglaubigte deutsche Übersetzung des Dokuments vorlegen.
Kinder:
Wenn Sie planen, mit Ihren Kindern nach Deutschland zu reisen, müssen Sie auch für sie ein Visum beantragen. Nach geltendem Recht haben Kinder nur dann ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn beide Elternteile eine Aufenthaltserlaubnis haben, das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wenn für seine Unterbringung und seinen Lebensunterhalt ausreichend gesorgt ist. In allen anderen Fällen entscheidet die Ausländerbehörde nach eigenem Ermessen.
Informationen zu Visaangelegenheiten und Aufenthaltsgenehmigung nach Ihrer Ankunft finden Sie hier.
Unterkunft
Die JGU bietet im Moment keine Unterkünfte an.
Wir hoffen, dies bald wieder tun zu können.
Informationen folgen.
Momentan nicht möglich.
Momentan nicht relevant.
1. Zahlung der Miete und Nichterscheinen aus persönlichen Gründen
Die Miete ist bei Mietbeginn für den gesamten vorgesehenen Zeitraum zu zahlen. (Hinweis: Die Zahlung der Miete am Ende des Mietzeitraums kann vereinbart werden).
Gäste, die aus persönlichen Gründen die Wohnung nicht beziehen, sind dennoch zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Dies gilt auch für den Fall, dass der Gast durch persönliche Umstände, die er nicht zu verantworten hat, daran gehindert wird, die Wohnung zu beziehen.
Die Gäste sind verpflichtet, den Hausverwalter unverzüglich über persönliche Umstände zu informieren, die sie daran hindern, die Wohnung zu beziehen. Wenn es möglich ist, die Wohnung anderweitig zu nutzen (indem sie Anderen zur Verfügung gestellt wird), wird den Gästen die für diesen Zeitraum fällige Miete erstattet.
2. Ankunft
Die Ankunft der Gäste muss der Hauswirtschaftsleiterin, Frau Duarte, mitgeteilt werden. Es ist am einfachsten, wenn die Gäste ab 14.00 Uhr ankommen.
Wenn der Gast später ankommt oder die Reservierung storniert, muss das Institut unseren Housekeeping Manager sofort informieren.
3. Registrierung
Gäste, die länger als drei Monate bleiben, müssen sich bei den Behörden anmelden. Anmeldeformulare sind bei der Hauswirtschaftsleitung erhältlich.
4. Abreise
Die Wohnung muss am Abreisetag bis 9.00 Uhr geräumt sein. Wir bitten die Gäste, die ihr Appartement vorzeitig räumen möchten, sich so bald wie möglich mit der Haushälterin in Verbindung zu setzen.
5. Verschiedenes
Die Buchung ist nur für die angegebene(n) Person(en) gültig. Sollen andere Gäste in der gebuchten Wohnung untergebracht werden, auch wenn dies nur vorübergehend geschieht, ist die vorherige Genehmigung des Hausmeisters einzuholen. Anträge auf Verlängerung oder Verkürzung der Mietzeit sind bei der Hausverwaltung einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Gäste", die in den einzelnen Wohnungen ausliegt; außerdem berät die Hauswirtschaftsleiterin die Gäste gerne.
Für Informationen über die Unterbringung nach Ihrer Ankunft klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen für Doktorandinnen und Doktoranden
Nach § 34 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes sind Doktorandinnen und Doktoranden an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verpflichtet, sich registrieren zu lassen, wenn sie als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind.
Außerdem haben Doktoranden die Möglichkeit, sich als Student/in einzuschreiben und so vom Studentenstatus zu profitieren. Ein Studentenstatus steht nicht im Widerspruch zu Ihrer Beschäftigung, sondern bietet Ihnen zusätzliche Vorteile. Mit dem Studententicket, das alle immatrikulierten Studierenden erhalten, können Sie Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr kostenlos nutzen und erhalten verschiedene Ermäßigungen, z. B. bei kulturellen Aktivitäten. Studierende unter 30 Jahren können sich auch in den Studentenwohnheimen des Studierendenwerks Mainz bewerben. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Anmeldung Ihrer Dissertation und zur Einschreibung.
Die Abteilung Internationales bietet auch einen allgemeinen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Promotionsstudium in Mainz namens "JoGuGATE" an. Dort sind all diese Vorgänge ausführlicher erläutert. Bitte schauen Sie hier und wenden Sie sich an das Welcome Center, um weitere Informationen zu erhalten.
Familie
Falls Sie Ihre/n Ehepartner/in und/oder Ihre Kinder mit nach Mainz bringen, haben Sie vielleicht einige zusätzliche Fragen und Bedürfnisse. Deshalb möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ein Familien-Servicebüro haben, das Sie gerne unterstützt und alle Ihre familienbezogenen Fragen beantworten kann. Sie können sich jederzeit mit dem Familien-Servicebüro in Verbindung setzen.